Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass Gefährdungen für Kinder vermieden werden. Hierzu eignen sich folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
Türen müssen im Verlauf von Rettungswegen grundsätzlich in Fluchtrichtung aufschlagen.
Verglasungen in Türen müssen bis zu einer Höhe von 1,50 m aus Sicherheitsglas oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Eigenschaften bestehen. Glasflächen, die bis in die Nähe des Fußbodens reichen, müssen deutlich gekennzeichnet sein.
