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01 | Informationen

Großflächige, teilweise bis zum Boden ragende Glasflächen werden aus ästhetischen sowie aus praktikablen Gründen (Nutzung des Tageslichts, Schaffung von Sichtverbindungen) in den letzten Jahren verstärkt auch in Eingangsbereichen von Kindertageseinrichtungen genutzt.

Zur Vermeidung von Schnittverletzungen bei Glasbruch müssen deshalb Verglasungen grundsätzlich vom Fußboden bis in eine Höhe von mindestens 1,50 m aus Sicherheitsglas oder Materialien mit gleichwertigen Sicherheitseigenschaften bestehen.

Größere Glasflächen und sonstige lichtdurchlässige Flächen müssen auch für Kinder leicht und deutlich erkennbar sein. Dies wird erreicht, wenn diese in Augenhöhe der Kinder und Erwachsenen gekennzeichnet sind. Glasflächen, die bis in die Nähe des Fußbodens reichen, müssen demnach deutlich gekennzeichnet sein.