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Sichere Kita | Eingangsbereich | Eingangsbereich
02 | weitere Hinweise

Die nutzbare Breite von Treppen und Treppenabsätzen in Eingangsbereichen muss bei notwendigen Treppen mindestens 1 m betragen.

Alle Flucht- und Rettungswege sind nachtleuchtend zu kennzeichnen.