Aufenthaltsbereiche in Gebäuden müssen entsprechend der Nutzung
ausreichend belichtet und beleuchtet sein. Für die Gewährleistung
eines ausreichenden Tages- lichteinfalls für die Innenräume können
DIN 5034-1
bis DIN 5034-5, DIN EN 12464 und DIN EN 12665 heran- gezogen
werden.
Im Gruppenraum ist eine Nennbeleuchtung von 300 (lx) erforderlich. Dies gilt nicht nur für die Arbeitsflächen, sondern auch für den Bodenbereich, der häufig als Spiel- und Arbeitsfläche von Kindern genutzt wird. Warmgelbes Licht ist kaltweißem Licht vorzuziehen, um eine behag- liche Atmosphäre zu gewährleisten.
Es muss sichergestellt sein, dass die Lichtschalter leicht zugänglich und deutlich erkennbar, in der Nähe der Zu- und Ausgänge vorhanden sind.
Leicht erkennbar sind Lichtschalter immer dann, wenn sie auch bei Dunkelheit gesehen werden können.
