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Sichere Kita | Gruppenraum | Gruppenraum
01 | Informationen

Aufenthaltsbereiche in Gebäuden müssen entsprechend der Nutzung ausreichend belichtet und beleuchtet sein. Für die Gewährleistung eines ausreichenden Tageslichteinfalls für die Innenräume können DIN 5034-1 bis DIN 5034-5 herangezogen werden.

Im Gruppenraum ist eine Nennbeleuchtung von 300 (lx) erforderlich. Dies gilt nicht nur für die Arbeitsflächen, sondern auch für den Bodenbereich, der häufig als Spiel- und Arbeitsfläche von Kindern genutzt wird. Warmgelbes Licht ist kaltweißem Licht vorzuziehen, um eine behagliche Atmosphäre zu gewährleisten.

Es muss sichergestellt sein, dass die Lichtschalter, leicht zugänglich und deutlich erkennbar, in der Nähe der Zu- und Ausgänge vorhanden sind.

Leicht erkennbar sind Lichtschalter immer dann, wenn sie auch bei Dunkelheit gesehen werden können.