Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebs- mittel sind mindestens alle vier Jahre durch eine Elektro- fachkraft zu prüfen.
Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, wie z. B. handgeführte Elek- trogeräte, Anschlussleitungen mit Steckern sowie Verlängerungs- und Geräteanschluss- leitungen mit ihren Steckvorrichtungen etc. sind durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unter- wiesene Person (unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) zu prüfen.
Die Prüffristen sind so zu bemessen, dass von einem sicheren Betrieb zwischen den Prüfintervallen auszu- gehen ist. Dabei sind die Betriebs-, Umgebungs- und Nutzungsbedingungen zu beachten. Für Kindertages- - einrichtungen hat sich der Richtwert von einem Jahr (vergleiche Tabelle 1B der UVV GUV-V A3) bewährt.
