Der Raumbedarf einer Kindertagesstätte richtet sich im Wesentlichen nach der pädagogischen Konzeption der Einrichtung. Die Spanne reicht dabei von Kleingruppen mit 10 bis 15 Kindern mit einer wohnungsähnlichen Raumstruktur bis hin zu Großraumkonzeptionen mit angegliederten Gruppen- und Ruheräumen. Das nach wie vor am häufigsten anzutreffende Modell besteht jedoch aus mehreren Gruppenräumen (20 bis 25 Kinder), einem Flur und einem Mehrzweckraum.
Der Mindestraumbedarf ist teilweise in Richtlinien der einzelnen Bundesländer festgelegt. Für NRW ist dieser z. B. in der Landesbauordnung (BauO NRW) nachzulesen. Zusätzliche Orientierungswerte sind in der Broschüre „Hilfestellungen zum Gestalten von sicheren Kindertagesstätten“, „Prävention in NRW“, Heft 6, Herausgeber: Rheinischer GUVV, GUVV Westfalen-Lippe und LUK NRW enthalten.
