Nicht vermeidbare, in Aufenthaltsbereiche vorstehende Spitzen sind geeignet abzuschirmen.
Ausreichende Abschirmungen und Sicherheitsabstände finden sich in den Normen:
DIN EN 294, Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen,
DIN EN 349, Sicherheit von Maschinen, Geräten und Anlagen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen und DIN 31001-1, Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse; Schutzeinrichtungen; Begriffe, Sicherheitsabstände für Erwachsene und Kinder.
