Spiel- und Bastelmaterial
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01 | Informationen

Spielzeug und Bastelmaterial muss so gestaltet und ausgewählt sein, dass es die Kinder bei bestimmungs- gemäßem Gebrauch nicht gefährdet.

Hinweise hierzu finden sich in DIN EN 71, Teil 1–8.

Die CE-Kennzeichnung auf oder an dem Spielzeug in Verbindung mit der jeweiligen Altersangabe ist eine wichtige Information zur Kindersicherheit für den betreffenden Gegenstand.