Spielzeug und Bastelmaterial muss so gestaltet und ausgewählt sein, dass es die Kinder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht gefährdet.
Hinweise hierzu finden sich in DIN EN 71, Teil 1–8.
Die CE-Kennzeichnung auf oder an dem Spielzeug in Verbindung mit der jeweiligen Altersangabe ist eine wichtige Information zur Kindersicherheit für den betreffenden Gegenstand.
