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01 | Informationen

Spielzeug und Bastelmaterial muss so gestaltet und ausgewählt sein, dass es die Kinder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht gefährdet.

Hinweise hierzu finden sich in DIN EN 71, Teil 1–8.

Die CE-Kennzeichnung auf oder an dem Spielzeug in Verbindung mit der jeweiligen Altersangabe ist eine wichtige Information zur Kindersicherheit für den betreffenden Gegenstand.