01 | Informationen
Türen zu Räumen müssen so angeordnet sein, dass Kinder durch aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.
Diese Gefährdung ist insbesondere in Fluren, Eingangs- hallen und
Räumen für Bewegungserziehung durch die sich dort aufhaltenden
Kinder gegeben.
Mit folgenden Ausführungen lassen sich z. B. diese Gefährdungen
vermeiden:
- Die Türen sind zurückversetzt in Nischen angeordnet
- Die Türen liegen am Ende von Fluren
- Die Türen schlagen in die Räume auf, soweit sich nicht mehr als 40 Benutzer dort aufhalten
- Die Türen sollten nicht in den Raum für Bewegungserziehung aufschlagen
Hiervon unberührt sind Vorschriften, nach denen Türen
im Verlauf
von Rettungswegen (z. B. in Fluren oder als Gebäudeausgänge)
in Fluchtrichtung aufschlagen müssen.
Türen sollten leicht zu öffnen und zu schließen sein.
Schwergewichtige Türen, z. B. Rauch- und Brandschutz
- türen
in Verkehrswegen und Treppenräumen, können diese Vorgaben
erfüllen, wenn sie z. B.
- mit Magnethalterungen offen gehalten und
- mit einer Selbstschließfunktion ausgestattet werden.