Türen zu Räumen müssen so angeordnet sein, dass Kinder durch aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.
Diese Gefährdung ist insbesondere in Fluren, Eingangshallen und Räumen für Bewegungserziehung durch die sich dort aufhaltenden Kinder gegeben.
Mit folgenden Ausführungen lassen sich z. B. diese Gefährdungen vermeiden:Hiervon unberührt sind Vorschriften, nach denen Türen im Verlauf von Rettungswegen (z. B. in Fluren oder als Gebäudeausgänge) in Fluchtrichtung aufschlagen müssen.
Türen sollten leicht zu öffnen und zu schließen sein. Schwergewichtige Türen, z. B. Rauch- und Brandschutztüren in Verkehrswegen und Treppenräumen, können diese Vorgaben erfüllen, wenn sie z. B.