02 | weitere Hinweise
Pendeltüren sind wegen der erhöhten Unfallgefahr nicht zulässig.
Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen für Kinder vermieden werden.
Hierfür gibt es z. B. folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
- gerundete Griffe und Hebel, die mit einem Abstand von
> 25 mm zur Gegenschließkante angeordnet sind
- Griffe und Hebel, die so gestaltet sind, dass ein
Hängenbleiben vermieden wird
- Hebel für Panikbeschläge, die seitlich drehbar oder als Wippe ausgebildet sind
- Hebel für Oberlichtflügel, die zurückversetzt in Fensternischen angeordnet sind