01 | Informationen
Ist aufgrund von Notfällen die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder eingeschränkt, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Sicherheit und die Gesundheit der Kinder nicht gefährdet sind.
Hierfür ist die Ausführung eines sicherheitsgerechten
2. Rettungs- weges von besonderer Bedeutung:
- Voraussetzung für ein sicheres Begehen auf Fluchttreppen sind ausreichend große, ebene und rutschhemmende Auftrittsflächen in gleichmäßigen Abständen
- Entsprechend den Körperabmessungen von Kindern sind
die Treppen mit einer geringeren Steigung bei größerer Auftrittsfläche zu versehen
| Anwendungsbereich |
Auftritt (cm) |
Steigung (cm) |
| Freitreppen, Kindergärten |
32–30 |
14–16 |
- Gewendelte Treppen und Spindeltreppen sind im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen nicht zulässig.