Sicherheitsorganisation
Sichere Kita | Leitung | Organisationshinweise
02 | weitere Hinweise

Weiterhin ist der Unternehmer verpflichtet, geeignete Sicherheits- beauftragte zu bestellen. Sinnvoll ist es, den Sicherheitsbeauftragten aus den Reihen der Beschäftigten einer jeweiligen Kindertagesein- richtung zu bestellen,
um somit die einrichtungsspezifischen Sicher- heits- und Gesundheitsprobleme effektiver lösen zu können. Die Sicherheitsbeauftragten müssen durch den Unternehmer die Gelegen- heit bekommen, ihre Aufgaben zu erfüllen,
mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenzu- arbeiten und an Aus- und Fortbildungs- maßnahmen des Unfallversicherungsträgers teilzunehmen.