Weiterhin ist der Unternehmer verpflichtet, geeignete Sicherheits- beauftragte
zu bestellen. Sinnvoll ist es, den Sicherheitsbeauftragten aus den Reihen
der Beschäftigten einer jeweiligen Kindertagesein- richtung
zu bestellen,
um somit die einrichtungsspezifischen Sicher- heits-
und Gesundheitsprobleme effektiver lösen
zu können. Die Sicherheitsbeauftragten müssen durch den Unternehmer
die Gelegen- heit bekommen, ihre Aufgaben zu
erfüllen,
mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenzu- arbeiten
und an Aus- und Fortbildungs- maßnahmen
des Unfallversicherungsträgers teilzunehmen.
