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Sichere Kita | Leitung | Personalraum
02 | weitere Hinweise

Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, den Namen, Sitz und die erforderlichen Rufnummern des zuständigen Unfallversicherungsträgers auszuhängen.

Dieser hat das Recht, autonome Vorschriften zu erlassen, die für den Unternehmer bindend sind. Dazu gehören z. B. Unfallverhütungs- vorschriften, Regeln und Richtlinien.

Alle relevanten Vorschriften des Unfallversicherungs- trägers können entweder als PDF-Datei unter www.unfallkasse-nrw.de herunter- geladen werden oder in Schriftform kostenfrei angefordert werden.