Sollten Schränke und andere Einrichtungsgegenstände Verglasungen aufweisen, müssen diese bis zu einer Höhe von 1,50 m aus Sicherheitsglas oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Sicherheitseigenschaften bestehen.
Die Spiel- und Sportgeräte sind genau wie Außenspielgeräte regelmäßig zu prüfen und zu warten, damit deren Funktionstüchtigkeit und sichere Benutzung gewährleistet sind.