Einige Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den Bewegungszeiten in Mehrzweckräumen, Sporthallen zu nutzen. In fast jeder Sporthalle befinden sich Minitrampoline und Tischtrampoline, die in ihrer Beschaffenheit als Sportgeräte normiert sind. Der Umgang mit diesen Geräten zur Bewegungsförderung in Kindertages- einrichtungen setzt besondere Kenntnisse im praktischen und theoretischen Bereich voraus.
Eigene praktische Vorerfahrungen sind unabdingbar. Beim Umgang mit Tisch- und Minitrampolinen sollten die Sicherheitsaspekte, die für den schulischen Bereich gelten, insbesondere der Erlass "Sicherheits- förderung im Schulsport", beachtet werden.
Folgende Anforderungen gelten für das Sportgerät Trampolin:
