01 | Informationen
Auch im Mehrzweckraum sollte eine wirksame Erste Hilfe gewährleistet sein, da es aufgrund der Nutzungsart des Raumes zu Unfällen kommen kann.
Der Träger der Kindertageseinrichtungen hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie
- das erforderliche Personal zur Verfügung stehen und
- dass ein Ersthelfer pro Gruppe ausgebildet wird
(bei eingruppigen Einrichtungen sind zwei Ersthelfer auszubilden).
Der Erste-Hilfe-Kasten sowie sein Aufbewahrungsort sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem
oder rechteckigem grünem Feld mit weißer Umrandung zu kennzeichnen.