01 | Informationen
Mehrzweckräume sind immer häufiger mit Kletterwänden bzw. Elementen von Kletterwänden ausgestattet.
Oft werden an einer Wandseite Griffe und Tritte angebracht, die zum Bouldern auffordern. Bouldern bedeutet, dass ohne Seilsicherung in Absprunghöhe seitlich geklettert wird.
Beim Bau von Boulderflächen in Mehrzweckräumen sind folgende Punkte zu beachten:
- Die maximale Tritthöhe einer Boulderwand darf 2 m nicht über- schreiten. In Kindertageseinrichtungen sind aufgrund des Alters und der biologischen Entwicklung der Kinder geringe Tritthöhen bereits sehr reizvoll.
- Boulderwände sind so zu gestalten, dass Kinder nicht auf gefährliche Flächen, z. B. Fenster, gelangen können
- Grundsätzlich sollte der Niedersprungbereich bzw. Fallraum mit stoßdämpfenden Matten ausgelegt werden
- Im Bereich der Boulderwand dürfen keine elektrischen Leitungen o. Ä. als Griff- und Trittstelle erreichbar sein
- Die Boulderwand ist einer regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung (Griff, Tritte) zu unterziehen