02 | weitere Hinweise
Weiterhin ist zu beachten:
- Befindet sich die Wand in einer Sporthalle, müssen die Bestimmungen für den Sportbetrieb in Sporthallen auch weiterhin erfüllt werden (z. B. Prallschutz nach DIN 18032, Teil 1)
- Für die Sicherung der Kletterer darf nur Bergsportausrüstung verwendet werden, die das CE-Zeichen und eine CE-Nummer trägt
- Die Kletterausrüstung muss von der Lehrkraft vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden
- Das pädagogische Personal muss aktuelle fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Klettersport besitzen. Ein Nachweis der fachlichen Befähigung beim Betreuen künstlicher Kletteranlagen ist erforderlich.