Die Türen von Mehrzweckräumen dürfen nicht nach innen aufschlagen und sind zur Vermeidung von Verletzungsgefahren so auszuführen, dass Türblatt und Zarge auf einem Niveau eingebaut sind (stumpf einschlagendes Türblatt). Vorstehende Teile sind nicht zulässig und können durch den Einbau von eingelassenen Türdrückern (Turnhallenmuscheln) vermieden werden.
