Grundsätzlich dürfen Wände in Kindertageseinrichtungen vom Fußboden bis zu einer Höhe von 1,50 m nicht spitzig-rau sein. Aufgrund seiner Nutzungsart gilt dies in besonderem Maße für den Mehrzweckraum.
An erhöhten Aufenthaltsbereichen der Kinder, wie Sprossenwänden und Kletterelementen, ist eine derartige Ausbildung der Wand wünschenswert.
