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Sichere Kita | Mehrzweckraum | Wände
01 | Informationen

Grundsätzlich dürfen Wände in Kindertageseinrichtungen vom Fußboden bis zu einer Höhe von 1,50 m nicht spitzig-rau sein. Aufgrund seiner Nutzungsart gilt dies in besonderem Maße für den Mehrzweckraum.

An erhöhten Aufenthaltsbereichen der Kinder, wie Sprossenwänden und Kletterelementen, ist eine derartige Ausbildung der Wand wünschenswert.