Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderung
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Zugänglichkeit für Erwachsene

Geräte sind so zu konstruieren, dass jederzeit Erwachsene innerhalb des Gerätes Hilfe leisten können.

Dies ist beispielsweise gewährleistet, wenn Zugangs- öffnungen zu Geräten größer als 50 cm sind.

Geschlossene Geräte (Tunnel, Spielhäuser), die einen Abstand von mehr als 2 m vom Eingang gemessen auf- weisen, müssen zwei voneinander unabhängige und an verschiedenen Stellen angeordnete Zugangsöffnungen haben.