Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderung
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Fallschutz und Bodenbeschaffenheit

Anforderungen für Bodenmaterial:

Folgende Materialien weisen stoßdämpfende Eigenschaften auf:

Die Schichtdicke bei losen Bodenmaterialien ist abhängig von der Fallhöhe. Bei Fallhöhen bis 2 m beträgt die Mindestschichtdicke 20 cm, bei Fallhöhen bis zu 3 m sind 30 cm erforderlich. Zusätzlich ist, um den Wegspieleffekt des Fallschutzes zu kompensieren, immer eine Mindestschichtdicke von 10 cm hinzuzufügen.