02 | weitere Hinweise
Weiterhin ist Folgendes zu beachten:
- dass Abstürzen aus der Höhe auf „steinharte“ Untergründe (z. B.
auf befestigte Flächen, weitere Steine) ausgeschlossen ist,
- dass das Steigungsverhältnis bei Klettersteinen und Stufenanlagen
maximal 1:1 (45°) beträgt,
- dass oberhalb von Sitzstufenanlagen und Mauern Sicherungen gegen
das unmittelbare Hineinlaufen und Hinunterspringen bzw. -fallen angebracht
sind (geeignet sind Pflanzstreifen, Geländer oder Bügelelemente),
- dass Anlagen mit Steinen wie z. B. Sitzstufenanlagen und Klettersteine
nicht an Hauptverkehrswegen, sondern in Neben- und Eckbereichen angeordnet
sind,
- dass Steinlandschaften nur einen Teil des gesamten Außenbereichs
einnehmen, damit Kinder genügend Bewegungsflächen mit Rasen/Wiesen
zum Laufen und Spielen haben,
- dass Bodenbeläge aus Stein rutschhemmend ausgeführt sind.