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02 | weitere Hinweise

Taue und Seile

Klettertaue müssen immer an beiden Enden befestigt sein. Dies gilt für vertikale abgehängte Klettertaue, die zum Klettern/Aufsteigen an schrägen Flächen ange- bracht sind. Die Bildung einer Schlinge am Seil ist auszuschließen. Durch die beidseitige Befestigung des Seils wird das bei Kindern beliebte Herumschwingen des Seils vermieden und somit Verletzungen vorgebeugt. Beidseitig befestigte Seile dürfen eine maximale Schwingungsweite von 20 % des Abstandes zwischen der Aufhängung und der Bodenebene nicht überschreiten (z. B. beim Klettertau an einer Rampe).

Taue müssen einen Durchmesser zwischen 18 mm und 45 mm aufweisen.

Bei hängenden Seilen ist zu anderen festen Geräteteilen ein Abstand von mindestens 0,60 m und bei schwin- genden Teilen ein Abstand von 0,90 m einzuhalten. Dies gilt bei Seilen bis 2,00 m Länge. Bei längeren Seilen ist der Abstand auf mindestens 1,00 m zu erhöhen.

Bei der Verwendung von ummantelten Stahlseilen muss jede Litze mit synthetischen oder natürlichen Fasern ummantelt sein. Der Seil- durchmesser muss zwischen 25 mm und 45 mm betragen.

Seile und Schaukeln dürfen nicht miteinander kombiniert werden.

Für Kinder unter 3 Jahren
gelten zusätzliche Anforderungen.