01 | Informationen
Kinder nutzen gerne Angebote zum Schaukeln. Sie schaffen Situationen, in
denen sie etwas wagen und riskieren: „So hoch kann ich schaukeln und so weit
kann ich von der Schaukel springen!“ Beim Schaukeln wird die Motorik
trainiert, und die Sinne werden geschult.
Zur Vermeidung von Unfällen an Schaukeln sind zu den grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen noch folgende Anforderungen einzuhalten:
- Die Schaukel sollte so aufgestellt sein, dass die Kinder mit dem Gesicht
zu anderen Spielflächen schaukeln, sodass sie das Geschehen auf dem
Spielplatz überblicken können.
- Schaukeln sollten von anderen Spielflächen abgesetzt sein und
so ein Hineinlaufen von Kindern in den Schaukelbereich ausschließen.
- Zugänge zu Schaukeln sollten so gestaltet sein, dass der Bereich
nur im Schritttempo betreten werden kann.
- Für die Kanten der Schaukelsitze sind Materialien mit stoß- dämpfenden
Eigenschaften auszuwählen.
- Die Bodenfreiheit unter dem Schaukelsitz muss in Ruhestellung mindestens
0,35 m betragen, bei Reifensitzen und Vogelnest- schaukeln
muss die Bodenfreiheit mindestens 0,40 m betragen.
- Kleinkindersitze sollten nicht in einem Feld mit anderen Sitztypen (für
größere Kinder) kombiniert werden.