02 | weitere Hinweise
Wippgeräte
Wippgeräte (Schaukelpferd, Federtiere) werden auch als Einpunkt- wippen bezeichnet.
Folgende gerätespezifische Anforderungen sind zusätzlich zu den grundsätzlichen
sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen:
- Die maximale Höhe der Sitz-/Stehgelegenheit beträgt 0,55 m
für Geräte mit vorgegebener Hauptbewegungsrichtung bzw. 0,78 m
für Geräte mit Bewegungsmöglichkeit in mehrere Richtungen.
- Geräte mit Höhen der Sitz-/Stehgelegenheit ≤ 60 cm
sollten auf Rasen bzw. auf ungebundenem oder stoßdämpfendem
Boden aufgestellt werden.
- Die Rundungsradien der Außenkonturen müssen mindestens 20 mm
betragen.
- Handgriffe sind für jede Sitzgelegenheit erforderlich, wobei der
Durchmesser der Stangen und Griffe zwischen 16 und 45 mm liegt.
- Falls die Bodenfreiheit <23 cm ist, sind
Fußstützen erforderlich.
- Quetsch- und Klemmstellen an den Federn sind auszuschließen.