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Verkehrstaugliche Fahrräder

Sobald man mit den Kindern Ausflüge im öffentlichen Straßenraum unternehmen will, muss das Fahrrad verkehrstauglich sein.

Zur vorschriftsmäßigen Ausstattung eines Fahrrades nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehören:

  1. Schlussleuchte mit Rückstrahler (in der Regel Teil der Schlussleuchte)
  2. Großflächenrückstrahler
  3. Dynamo
  4. Klingel
  5. Weißer Frontrückstrahler
  6. Scheinwerfer nach vorne
  7. Vorderbremse
  8. Am Vorder- und Hinterrad mindestens je zwei Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen
  9. Gelbe Tretstrahler an den Pedalen, die nach hinten und nach vorne reflektieren
  10. Hinterradbremse (Rücktrittbremse)

Neben der technischen Ausstattung des Fahrrades ist das verkehrsgerechte Verhalten der Kinder wichtig.

Sie sollten gut für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein und sich weitestgehend in "Schonräumen" bewegen. Daher müssen Kinder bis zum achten Geburtstag mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, auch wenn Radwege vorhanden sind.

Wenn sie eine Fahrbahn überqueren wollen, müssen Kinder absteigen und das Rad schieben. Bis zum Alter von zehn Jahren können die Kinder wählen, ob sie weiterhin auf dem Gehweg oder auf dem Radweg fahren wollen.

Achten Sie außerdem darauf, dass die Kinder beim Radfahren