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02 | weitere Hinweise

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten Mindestanforderungen.

Die CE-Kennzeichnung ist damit weder ein Qualitätszeichen noch ein Zeichen für Produktsicherheit.

GS – geprüfte Sicherheit

Die Zertifizierung mit dem GS-Zeichen ist im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig.

Das GS-Zeichen bedeutet, dass eine vom deutschen Staat autorisierte Prüfstelle das Produkt überprüft hat und dass der Helm die entsprechenden Sicherheitsrichtlinien nach DIN erfüllt.

Bei dieser Untersuchung werden die Helme mit einem Prüfkopf aus einer bestimmten Höhe auf einen Metallamboss fallen gelassen. Dieser Amboss simuliert das Auftreffen auf den flachen Asphalt. Damit Helme auch bei einem Sturz sicher auf dem Kopf bleiben, unterzieht man sie einem sogenannten Abstreiftest. Helme, die diese Prüfungen bestehen, gelten als sicher.

Helme sind nur beim Radfahren oder bestimmten Sportarten sinnvoll. Beim Spielen sollte Ihr Kind den Helm immer abnehmen! Bleibt es mit dem Helm zum Beispiel an Klettergerüsten oder Ästen hängen, kann dies schwere Verletzungen nach sich ziehen.