Auf dem Weg in die Kindertageseinrichtung und wieder nach Hause sind die Kinder gesetzlich unfallversichert. Dabei ist es unerheblich, auf welche Art sie den Weg zurücklegen, z. B. als Fußgänger oder als Mitfahrer im Auto. Es ist dabei auch ohne Bedeutung, wer den Unfall verursacht hat.
Die Kinder haben Ansprüche auf alle Leistungen, die auch Erwachsenen im Falle eines Arbeitsunfalles gewährt würden, wie umfassende medizinische Heilbehandlungen sowie Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen.
