Dies könnte der Fall sein:
Empfehlenswert für das pädagogische Personal ist es, eine situationsbezogene Gefährdungseinschätzung zu machen und im Zweifelsfall das Kind nicht allein nach Hause gehen zu lassen.
Eine Einschätzung der Situation ist auch erforderlich, wenn Kinder von Geschwisterkindern abgeholt werden sollen. Hierbei ist weniger das Alter des Geschwisterkindes entscheidend als dessen Fähigkeit, verantwortungsbewusst den Heimweg zu bewältigen und das jüngere Geschwisterkind zu beaufsichtigen.
Ein Mindestalter für das abholende Kind ist im Unfallversicherungsrecht nicht festgeschrieben.
