Kinder und Beschäftigte aus Kindertageseinrichtungen sind gemäß § 2 SGB VII während des Besuches bzw. der Tätigkeit in der Einrichtung gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet, dass bei Unfällen mögliche Körperschäden der Betroffenen durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt werden. Der Versicherungsschutz umfasst dabei alle Veranstaltungen der Kindertageseinrichtung, so auch Spaziergänge, Ausflüge, Waldtage oder Ähnliches.
Sollten Sie also eine Veranstaltung zum Thema "Verkehrserziehung" durchführen, bei der Sie die Einrichtung mit den Kindern verlassen, ist diese gesetzlich unfallversichert.