Bei der Durchführung von Aktionen außerhalb der Einrichtung, wie z. B. bei Ausflügen, ist es häufig notwendig, zusätzliche Helfer für die Betreuung der Kinder einzubeziehen.
Dies können z. B. Eltern sein, die sich bereit erklärt haben, Sie in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Hat die verantwortliche Leitung der Einrichtung den ausgewählten Eltern einen entsprechenden Arbeitsauftrag erteilt, so sind diese gemäß § 2 SGB VII wie "Beschäftigte tätig" und somit ebenfalls gesetzlich unfallversichert.
